


Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Im Volksmund werden ElektrofahrrĂ€der meistens als E-Bike bezeichnet. Abgeleitet vom englischen Wort âElectric Bikeâ. Weit ĂŒber 90% der E-Bikes sind sogenannte âE-Bike 25â, also FahrrĂ€der mit Pedal-UnterstĂŒtzung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Diese RĂ€der nennt man eigentlich korrekterweise Pedelecs. Pedelecs fahren nicht von selber, sondern ausschlieĂlich unterstĂŒtzend zum Tritt in die Pedale. Der Namen-Wirrwarr ist eigentlich kein Problem, nur rechtlich gesehen gibt es einige Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec, die zu beachten sind. Wir haben sie kurz fĂŒr Sie zusammengefasst:



Pedelecs
Das Pedelec ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Elektrofahrrad. Der Begriff ist wiederum ein Akronym aus dem Englischen: Pedal Electric Cycle = Pedelec. Eigentlich mĂŒsste die Frage nicht âWas ist der Unterschied zwischen E Bike und Pedelec?â heiĂen sondern andersrum: âWas ist der Unterschied von Pedelec und E Bike?â Inhaltlich ist das natĂŒrlich das gleiche. Pedelecs sind jedoch weitaus weiter verbreitete als richtige E-Bikes. Wir nennen Sie nur einfach E-Bike.
Pedelecs sind ânormaleâ FahrrĂ€der
Pedelecs unterstĂŒtzen den Radfahrer grundsĂ€tzlich nur wĂ€hrend er in die Pedale tritt. Ist diese PedalunterstĂŒtzung bei 25 km/h abgeriegelt, gilt das Pedelec als normales Fahrrad und muss nicht zugelassen werden. Das Pedelec kann auch tatsĂ€chlich als normales Fahrrad genutzt werden. DafĂŒr muss nur die UnterstĂŒtzung ausgeschaltet werden.
Auch sonst kann mittels mehrerer Einstellungsstufen am Lenker die UnterstĂŒtzungsstĂ€rke reguliert werden. Die ĂŒbertragene Kraft wird von Sensoren gemessen. Diese passen die Beschleunigung an und ermöglichen ein leichteres Fahren. Ab 25 km/h könnte es jedoch anstrengend werden, denn ab da unterstĂŒtzt der Motor nicht mehr.
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Die mittlere Motorleistung darf bei allen Pedelecs bei maximal 250 Watt Leistung liegen. Bei einer stĂ€rkeren Leistung wĂ€re eine Anmeldung als Mofa nötig und brĂ€chte Helmpflicht, FĂŒhrerschein etc. mit sich. Doch auch bei diesen E-Bikes sollte das Tragen eines Helmes in ErwĂ€gung gezogen werden. Ein Sturz auf den Kopf kann bereits bei 25 km/h tödliche Folgen haben.
Viele Pedelecs besitzen sogenannte Schiebe- bzw. Anfahrhilfen. Per Knopfdruck kann man ca. 5 km/h im Stand hinzuschalten. Dies ist insbesondere bei lĂ€ngerem Schieben oder beim Anfahren am Berg sinnvoll. Mit der Anpassung des StraĂenverkehrgesetzes 2013 sind diese Pedelecs nun auch als normale FahrrĂ€der anzusehen.
Normale RĂ€der können mit einem Pedelec UmrĂŒstungskit zu einem Pedelec umgebaut werden. Dies kann mit fast allen herkömmlichen Rahmen durchgefĂŒhrt werden. Ob es jedoch ratsam ist oder nicht, erfahren Sie in diesem Buch: âE-Bike selber bauenâ*.
Fakten zum Pedelec
- Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als ânormaleâ FahrrĂ€der
- Kein FĂŒhrerschein nötig
- Kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) nötig
- Radwegbenutzung möglich
- Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt
- Transport von Kindern in AnhÀngern ist erlaubt
- Kein Mindestalter fĂŒr die Nutzung
- Keine Helmpflicht
Durch die elektronische UnterstĂŒtzung beim Pedelec kann der Fahrer weitere Strecken, als mit einem ĂŒblichen Fahrrad zurĂŒcklegen. Auch die Befahrung von Steigungen und bei Gegenwind gestaltet sich je nach UnterstĂŒtzungsgrad leichter. Die Nutzer des Pedelecs mĂŒssen jedoch immer eine Eigenleistung vollbringen, demzufolge tragen die RĂ€der zur Fitness und Gesundheit bei. Sie können weitere Entfernungen zurĂŒckgelegt werden bzw. können Sie bekannte Wege schneller âbezwingenâ.



Speed Pedelecs (S-Pedelecs)
Bei S-muss man genau wie bei den ĂŒblichen Pedelecs in die Pedale treten, um UnterstĂŒtzung vom Motor zu bekommen. Doch mit Speed-Pedelecs kann man sehr viel schneller fahren. Nicht bei 25 km/h, sondern erst bei schnittigen 45 km/h endet die MotorunterstĂŒtzung. Die durchschnittlich erlaubte Nenn-Dauerleistung liegt hier bei 500 Watt. Dies hat einige Folgen.
Fakten zum S-Pedelec
- Ein S-Pedelec ist kein normales Fahrrad mehr, sondern wird als Leichtkraftrad behandelt
- Das Mindestalter fĂŒr Benutzer ist 15 Jahre
- Fahrer benötigen mindestens den Mofa-FĂŒhrerschein oder höher
- Betriebszulassung bzw. Einzelzulassung beim Kraftfahrtbundesamt erforderlich
- Haftpflichtversicherung und kleines Versicherungskennzeichen nötig (ca. 70 âŹ)
- Befestigung von KinderanhÀngern verboten, LastenanhÀnger erlaubt
- In geeigneten Kindersitzen dĂŒrfen Kinder bis zu sieben Jahren mitgenommen werden
- Befahren von Radwegen nicht erlaubt (auch nicht mit Zusatzzeichen âMofas freiâ)
- Reifen-Profiltiefe muss mindestens einen Millimeter betragen
- RĂŒckspiegel gesetzlich vorgeschrieben
- Helmpflicht
Die StraĂenverkehrsordnung (§ 21a (2)) spricht fĂŒr Pedelec-Fahrer von einem âgeeigneten Schutzhelmâ, dies ist jedoch nicht nĂ€her spezifiziert. Normalerweise akzeptiert die Polizei einen Fahrradhelm. Es gibt jedoch auch von bestimmten Herstellern spezielle Pedelec-Helme.
Ohne Helm fahre ich nicht einmal 100m!
Gisela H., Köln
Letzte Aktualisierung am 6.09.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API **
E-Bikes im engeren Sinne
Als E-Bikes bezeichnen die allermeisten Menschen ElektrofahrrĂ€der. Also FahrrĂ€der, die beim Fahren von einem Elektromotor unterstĂŒtzt werden. Das sind die bereits beschriebenen Pedelecs*. Streng genommen sind E-Bikes nĂ€mlich FahrrĂ€der, die per Knopfdruck ganz ohne PedalunterstĂŒtzung, fahren.
Diese E-Bikes sind daher bereits ab 6 km/h zulassungspflichtig. Der Begriff Pedelec hat sich nicht in der Umgangssprache durchgesetzt und die meisten Menschen vom Elektrofahrrad, also dem E-Bike sprechen, gehen auch wir hier mit der Alltagssprache mit. Sie wissen nun, wenn wir von einem Trekking E-Bike schreiben, meinen wir eigentlich korrekterweise ein Pedelec ;).
Was sagt das Bundesministerium fĂŒr Verkehr und Infrastruktur?
Laut dem Bundesministerium fĂŒr Verkehr und Infrastruktur, sind 99,5 % aller E-Bikes von der Bauart âPedelecâ oder auch âE-Bike 25â genannt. Daher werden wir uns den verbliebenen 0,5% auch nur kurz widmen. Da keine Pedalnutzung notwendig ist, kann man diese, wie bei Scootern geschehen, auch einfach weglassen. Man gibt ĂŒber den Drehgriff am Lenker âGasâ, wobei man den Elektromotor ansteuert und die Geschwindigkeit reguliert.
Ein E-Bike muss bestimmte Auflagen erfĂŒllen, um eine Betriebserlaubnis erhalten zu können. Es muss z.B. ein Gesamt-Leergewicht von max. 30 kg vorweisen. Es gibt weitere Vorgaben, wie zum Beispiel bzgl. Licht oder Reifenprofil. Auch eine Helmpflicht gibt es bei den schnelleren E-Bikes. Da diese RĂ€der jedoch kaum eine Rolle auf dem Markt stellen, vertiefen wir das Thema an dieser nicht weiter. Wir möchten im letzten Absatz darĂŒber sprechen, wie Bastler sich ihre eigenen E-Bikes bauen!
E-Bike UmbausÀtze
E-Bikes sind teilweise recht teuer. Daher haben einige Bastler findige Lösungen entwickelt, wie sie von einem normalen Fahrrad ausgehend sich selber ein E-Bike bauen können.
Notwendiges Material
- einen Elektromotor, dieser wird entweder in der Mitte der Felge oder am Tretlager befestigt
- einen Akku, um den Motor mit Energie zu versorgen
- einen Geschwindigkeitsregulator, der bestimmt, wie viel Energie vom Akku an den Motor ĂŒbertragen wird
- ein Steuerelement, welches das Treten in die Pedale realisiert, um genau in diesem Moment den Motor freizugeben
- Es benötigt natĂŒrlich noch einer Menge handwerkliches Geschick und eine Anlaufstelle bei Problemen oder wenn man einmal Hilfe benötigt
Manch einer rĂŒstet sein E-Bike (Pedelec) auf und betreibt damit das E-Bike Tuning. Das ist nur in AusnahmefĂ€llen legal. Wie es darum steht, können Sie im verlinkten Beitrag nachlesen.
Haben Sie sich entschieden Ihr Rad wirklich selber zum E-Bike umzubauen, dann empfiehlt sich einen kompletten E-Bike Umbausatz mit allen nötigen Komponenten zu kaufen. Dann ist gewÀhrleistet, dass alle Komponenten zueinander passen und miteinander funktionieren. Viele FahrradlÀden nehmen keinen Umbau vor, da sie bei UnfÀllen nicht haftbar gemacht werden möchten.
Sind NachrĂŒstmotoren zu empfehlen?
Die Systeme sind nicht bedingungslos zu empfehlen. Die Komponenten an sich mögen einwandfrei sein und ein guter DIY-Bastler bekommt auch bestimmt ein tolles selbst gebautes E-Bike hin. Doch sowohl der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) raten beide davon ab, das eigene Fahrrad selber zu einem E-Bike umzubauen.
Da normale FahrrĂ€der nicht auf das zusĂ€tzliche Gewicht und die Geschwindigkeit bzw. das Ausbremsen der Elektromotoren ausgelegt sind, ist unklar wie die RĂ€der unter der neuen Belastung reagieren. Die Angst vor UnfĂ€llen spielt hier mit Sicherheit mit. Man kann es leider auch nur durch den Umbau ausprobieren. Sicherer wĂ€re es bestimmt, sich ein neues, evtl. gĂŒnstiges E-Bike zuzulegen und sich seiner Sicherheit sicher zu sein.
Unterschied zwischen e Bike und Pedelec â Fazit
Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec sollte nun klar sein. Fast Jedermann und Jederfrau benutzt den Begriff E-Bike als Synonym fĂŒr Pedelec. So benutzen wir auch meistens den Begriff âTrekking e Bikeâ. E-Bike ist zwar eigentlich nicht korrekt, aber Sprache ist dynamisch und jeder weiĂ was gemeint ist. Ein Fahrrad mit elektronischer UnterstĂŒtzung beim Trampeln in die Pedale.
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Eine Frage finde ich interessant. Kann man ein S Pedelec 500W 45kmh in ein normales Pedelec 25kmh verwandeln? So das man auf Anmeldung und Haftpflicht verzichten kann? Was ist dazu nötig?
Danke schon mal fĂŒr die Auskunft
Hans-JĂŒrgen
Das weiĂ ich leider nicht. Dann könnte man sich ja auch ein normales E-Bike holen đ