Was ist der Unterschied zwischen E Bike und Pedelec?

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Modernes e Bike/Pedelec: Cross Hybrid SL 625 Allroad* von Cube © Cube (Pending System GmbH&Co. KG)

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Im Volksmund werden Elektrofahrräder meistens als E-Bike bezeichnet. Abgeleitet vom englischen Wort „Electric Bike“. Weit über 90% der E-Bikes sind sogenannte „E-Bike 25“, also Fahrräder mit Pedal-Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Diese Räder nennt man eigentlich korrekterweise Pedelecs. Pedelecs fahren nicht von selber, sondern ausschließlich unterstützend zum Tritt in die Pedale. Der Namen-Wirrwarr ist eigentlich kein Problem, nur rechtlich gesehen gibt es einige Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec, die zu beachten sind. Wir haben sie kurz für Sie zusammengefasst:
 

Vergleichstabelle Unterschied E-Bike und Pedelec
Vergleichstabelle, alle Angaben ohne Gewähr

Pedelecs

Das Pedelec ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Elektrofahrrad. Der Begriff ist wiederum ein Akronym aus dem Englischen: Pedal Electric Cycle = Pedelec. Eigentlich müsste die Frage nicht “Was ist der Unterschied zwischen E Bike und Pedelec?” heißen sondern andersrum: “Was ist der Unterschied von Pedelec und E Bike?” Inhaltlich ist das natürlich das gleiche. Pedelecs sind jedoch weitaus weiter verbreitete als richtige E-Bikes. Wir nennen Sie nur einfach E-Bike.

Pedelecs sind “normale” Fahrräder

Pedelecs unterstützen den Radfahrer grundsätzlich nur während er in die Pedale tritt. Ist diese Pedalunterstützung bei 25 km/h abgeriegelt, gilt das Pedelec als normales Fahrrad und muss nicht zugelassen werden. Das Pedelec kann auch tatsächlich als normales Fahrrad genutzt werden. Dafür muss nur die Unterstützung ausgeschaltet werden.

Auch sonst kann mittels mehrerer Einstellungsstufen am Lenker die Unterstützungsstärke reguliert werden. Die übertragene Kraft wird von Sensoren gemessen. Diese passen die Beschleunigung an und ermöglichen ein leichteres Fahren. Ab 25 km/h könnte es jedoch anstrengend werden, denn ab da unterstützt der Motor nicht mehr.

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Die mittlere Motorleistung darf bei allen Pedelecs bei maximal 250 Watt Leistung liegen. Bei einer stärkeren Leistung wäre eine Anmeldung als Mofa nötig und brächte Helmpflicht, Führerschein etc. mit sich. Doch auch bei diesen E-Bikes sollte das Tragen eines Helmes in Erwägung gezogen werden. Ein Sturz auf den Kopf kann bereits bei 25 km/h tödliche Folgen haben.

Viele Pedelecs besitzen sogenannte Schiebe- bzw. Anfahrhilfen. Per Knopfdruck kann man ca. 5 km/h im Stand hinzuschalten. Dies ist insbesondere bei längerem Schieben oder beim Anfahren am Berg sinnvoll. Mit der Anpassung des Straßenverkehrgesetzes 2013 sind diese Pedelecs nun auch als normale Fahrräder anzusehen.

Normale Räder können mit einem Pedelec Umrüstungskit zu einem Pedelec umgebaut werden. Dies kann mit fast allen herkömmlichen Rahmen durchgeführt werden. Ob es jedoch ratsam ist oder nicht, erfahren Sie in diesem Buch: “E-Bike selber bauen“*. 

Fakten zum Pedelec

  • Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als „normale“ Fahrräder 
  • Kein Führerschein nötig
  • Kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) nötig
  • Radwegbenutzung möglich
  • Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt
  • Transport von Kindern in Anhängern ist erlaubt
  • Kein Mindestalter für die Nutzung
  • Keine Helmpflicht

Durch die elektronische Unterstützung beim Pedelec kann der Fahrer weitere Strecken, als mit einem üblichen Fahrrad zurücklegen. Auch die Befahrung von Steigungen und bei Gegenwind gestaltet sich je nach Unterstützungsgrad leichter. Die Nutzer des Pedelecs müssen jedoch immer eine Eigenleistung vollbringen, demzufolge tragen die Räder zur Fitness und Gesundheit bei. Sie können weitere Entfernungen zurückgelegt werden bzw. können Sie bekannte Wege schneller „bezwingen“.

Town Hybrid SL 600 von Cube
Town Hybrid SL 600 von Cube. Foto* © Cube (Pending System GmbH&Co. KG)

Speed Pedelecs (S-Pedelecs)

Bei S-muss man genau wie bei den üblichen Pedelecs in die Pedale treten, um Unterstützung vom Motor zu bekommen. Doch mit Speed-Pedelecs kann man sehr viel schneller fahren. Nicht bei 25 km/h, sondern erst bei schnittigen 45 km/h endet die Motorunterstützung. Die durchschnittlich erlaubte Nenn-Dauerleistung liegt hier bei 500 Watt. Dies hat einige Folgen.

Fakten zum S-Pedelec

  • Ein S-Pedelec ist kein normales Fahrrad mehr, sondern wird als Leichtkraftrad behandelt
  • Das Mindestalter für Benutzer ist 15 Jahre
  • Fahrer benötigen mindestens den Mofa-Führerschein oder höher
  • Betriebszulassung bzw. Einzelzulassung beim Kraftfahrtbundesamt erforderlich
  • Haftpflichtversicherung und kleines Versicherungskennzeichen nötig (ca. 70 €)
  • Befestigung von Kinderanhängern verboten, Lastenanhänger erlaubt
  • In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren mitgenommen werden
  • Befahren von Radwegen nicht erlaubt (auch nicht mit Zusatzzeichen “Mofas frei”)
  • Reifen-Profiltiefe muss mindestens einen Millimeter betragen
  • Rückspiegel gesetzlich vorgeschrieben
  • Helmpflicht

Die Straßenverkehrsordnung (§ 21a (2)) spricht für Pedelec-Fahrer von einem “geeigneten Schutzhelm”, dies ist jedoch nicht näher spezifiziert. Normalerweise akzeptiert die Polizei einen Fahrradhelm. Es gibt jedoch auch von bestimmten Herstellern spezielle Pedelec-Helme. 

Ohne Helm fahre ich nicht einmal 100m!

Gisela H., Köln

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E-Bikes im engeren Sinne

Als E-Bikes bezeichnen die allermeisten Menschen Elektrofahrräder. Also Fahrräder, die beim Fahren von einem Elektromotor unterstützt werden. Das sind die bereits beschriebenen Pedelecs*. Streng genommen sind E-Bikes nämlich Fahrräder, die per Knopfdruck ganz ohne Pedalunterstützung, fahren.

Diese E-Bikes sind daher bereits ab 6 km/h zulassungspflichtig. Der Begriff Pedelec hat sich nicht in der Umgangssprache durchgesetzt und die meisten Menschen vom Elektrofahrrad, also dem E-Bike sprechen, gehen auch wir hier mit der Alltagssprache mit. Sie wissen nun, wenn wir von einem Trekking E-Bike schreiben, meinen wir eigentlich korrekterweise ein Pedelec ;).

Was sagt das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur?

Laut dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, sind 99,5 % aller E-Bikes von der Bauart „Pedelec“ oder auch „E-Bike 25“ genannt. Daher werden wir uns den verbliebenen 0,5% auch nur kurz widmen. Da keine Pedalnutzung notwendig ist, kann man diese, wie bei Scootern geschehen, auch einfach weglassen. Man gibt über den Drehgriff am Lenker „Gas“, wobei man den Elektromotor ansteuert und die Geschwindigkeit reguliert.

Ein E-Bike muss bestimmte Auflagen erfüllen, um eine Betriebserlaubnis erhalten zu können. Es muss z.B. ein Gesamt-Leergewicht von max. 30 kg vorweisen. Es gibt weitere Vorgaben, wie zum Beispiel bzgl. Licht oder Reifenprofil. Auch eine Helmpflicht gibt es bei den schnelleren E-Bikes. Da diese Räder jedoch kaum eine Rolle auf dem Markt stellen, vertiefen wir das Thema an dieser nicht weiter. Wir möchten im letzten Absatz darüber sprechen, wie Bastler sich ihre eigenen E-Bikes bauen!

E-Bike Umbausätze

E-Bikes sind teilweise recht teuer. Daher haben einige Bastler findige Lösungen entwickelt, wie sie von einem normalen Fahrrad ausgehend sich selber ein E-Bike bauen können.

Notwendiges Material

  • einen Elektromotor, dieser wird entweder in der Mitte der Felge oder am Tretlager befestigt
  • einen Akku, um den Motor mit Energie zu versorgen
  • einen Geschwindigkeitsregulator, der bestimmt, wie viel Energie vom Akku an den Motor übertragen wird
  • ein Steuerelement, welches das Treten in die Pedale realisiert, um genau in diesem Moment den Motor freizugeben
  • Es benötigt natürlich noch einer Menge handwerkliches Geschick und eine Anlaufstelle bei Problemen oder wenn man einmal Hilfe benötigt

Manch einer rüstet sein E-Bike (Pedelec) auf und betreibt damit das E-Bike Tuning. Das ist nur in Ausnahmefällen legal. Wie es darum steht, können Sie im verlinkten Beitrag nachlesen.

Haben Sie sich entschieden Ihr Rad wirklich selber zum E-Bike umzubauen, dann empfiehlt sich einen kompletten E-Bike Umbausatz mit allen nötigen Komponenten zu kaufen. Dann ist gewährleistet, dass alle Komponenten zueinander passen und miteinander funktionieren. Viele Fahrradläden nehmen keinen Umbau vor, da sie bei Unfällen nicht haftbar gemacht werden möchten.

Sind Nachrüstmotoren zu empfehlen?

Die Systeme sind nicht bedingungslos zu empfehlen. Die Komponenten an sich mögen einwandfrei sein und ein guter DIY-Bastler bekommt auch bestimmt ein tolles selbst gebautes E-Bike hin. Doch sowohl der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) raten beide davon ab, das eigene Fahrrad selber zu einem E-Bike umzubauen.

Da normale Fahrräder nicht auf das zusätzliche Gewicht und die Geschwindigkeit bzw. das Ausbremsen der Elektromotoren ausgelegt sind, ist unklar wie die Räder unter der neuen Belastung reagieren. Die Angst vor Unfällen spielt hier mit Sicherheit mit. Man kann es leider auch nur durch den Umbau ausprobieren. Sicherer wäre es bestimmt, sich ein neues, evtl. günstiges E-Bike zuzulegen und sich seiner Sicherheit sicher zu sein.

Unterschied zwischen e Bike und Pedelec – Fazit

Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec sollte nun klar sein. Fast Jedermann und Jederfrau benutzt den Begriff E-Bike als Synonym für Pedelec. So benutzen wir auch meistens den Begriff “Trekking e Bike“. E-Bike ist zwar eigentlich nicht korrekt, aber Sprache ist dynamisch und jeder weiß was gemeint ist. Ein Fahrrad mit elektronischer Unterstützung beim Trampeln in die Pedale.


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3 Gedanken zu „Was ist der Unterschied zwischen E Bike und Pedelec?“

  1. Eine Frage finde ich interessant. Kann man ein S Pedelec 500W 45kmh in ein normales Pedelec 25kmh verwandeln? So das man auf Anmeldung und Haftpflicht verzichten kann? Was ist dazu nötig?
    Danke schon mal für die Auskunft
    Hans-Jürgen

    Antworten

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